Abrechnung anhand einer HMV
(Heilmittelverordnung)
über die Krankenkasse
ist möglich.
Auch eine Kostenübernahme für Hilfsmittel durch Ihre Krankenkasse ist möglich.
NACH der Ausbildung ist VOR der Weiterbildung.
Fortbildungen sind nicht nur verpflichtend , sondern auch ein wichtiger Baustein für unsere Arbeit.
Deshalb begrüßen Sie bei uns nur ausgebildete und durch ständige Fortbildungen geschulte Fachkräfte.
Getreu dem Motto
" Gemeinsam sind wir stark" ,
ist es unser Ziel , in Kooperation mit unseren Partnern, Therapieziele zu erreichen und die Fußgesundheit zu fördern.
Einhaltung der Hygienevorschriften,
welche
keimfreie, einzeln verpackte , sterilisierte und autoklavierte Instrumente voraussetzt.
Zugehörig die Desinfektion der Behandlungsräume und Sanitäranlagen.
Podologische Behandlungen mit ärztlicher Anweisung (HMV) richten sich nach den Tarifen der GKV
(Verband der gesetzlichen Krankenkassen.)
Behandlungskosten ohne ärztlichen Auftrag
werden ab 15,00€
(Teilbehandlungen) bis 45,00€
(Komplettbehandlungen) abgerechnet.
Pflegeprodukte, während der Behandlung und für zu Hause, namhafter Hersteller wie Allpresan und Gehwol
Ob für Behandlungen oder Pflegeprodukte...
Eine gesundheitsfördernde und wohltuende Geschenkidee.
Hausbesuche
in Pflegeeinrichtungen und
bei Ihnen
zu Hause.
Neuropathie
(Nervenschädigung)
&
Angiopathie
(Gefäßschädigungen)
&
Wundheilungsstörungen
sind häufige Folgeerkrankungen.
Ärztliche Behandlung, tägliche Selbstkontrolle und der regelmäßige Gang zum Podologen sind somit unabdingbar.
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